Schutzkonzept – Informationen für Teilnehmende

Frage: Was zählt als sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das du nicht willst: Kommentare, Nachrichten, Berührungen, Witze.
Das ist rechtlich verboten – laut § 3 Abs. 4 AGG.

Frage: Warum gibt es eine zentrale Ansprechperson?

Damit du jemanden hast, der vertraulich zuhört. Diese Person ist unabhängig und unterstützt dich – ohne Druck, ohne Risiko. Unsere Ansprechperson ist aus gutem Grund keine deiner schulischen Führungskräfte oder deine Weiterbildungsleitung. Denn Führungskräfte müssen handeln. Das schreibt auch das Gleichstellungsgesetz (NGG) vor. Unsere zentrale Ansprechperson hört dir nur zu und berät dich über weitere Schritte.

Frage: Was passiert, wenn ich etwas erzähle?

Du bestimmst, was passiert. Du musst nichts beweisen. Alles bleibt vertraulich. Mögliche Schritte: Gespräch, Unterstützung, ggf. Wechsel der Praxisstelle.

Frage: Was ist, wenn es in der Praxisstelle passiert?

Auch dann kannst du dich melden. Wir helfen dir weiter – mit Respekt und ohne Zwang.

Frage: Kann mir etwas passieren, wenn ich etwas sage?

Nein. Niemand darf dich benachteiligen, weil du etwas sagst – selbst wenn nichts 'bewiesen' wird. Du hast ein Recht auf Schutz.
Deine Wahrnehmung zählt. Du bist nicht allein. Wir sind da – auch anonym und ohne Verpflichtung.